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Teichordnung

  • Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.
  • Der Angler hat für waidgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen.
  • Das Angeln ist nur mit einer gültigen Tagesangelkarte erlaubt. Es darf nur mit der auf der Angelkarte vermerkten Rutenanzahl geangelt werden. Sonst Nachberechnung. Die Angelkarte ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzulegen.
  • Jegliches Anfüttern ist untersagt.
  • Das Fischen ist nur mit Einzelhaken erlaubt.
  • Das Ausnehmen von Fischen am See ist verboten.
  • Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen. (Sehne, Haken, etc. gehören in die zahlreich aufgestellten Mülltonnen)
  • Das Grillen ist nur in Verbindung mit einem Grill erlaubt. Grillgeräte müssen mind. 20cm Abstand vom Boden haben. Der Grill ist unter Beobachtung zu halten. Der Angler haftet für vom Grill angerichteten Schaden. Die Grillkohle sowie, sonstige Grillutensilien gehören entsprechend entsorgt.
  • Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko. Es gilt die StVO und unsere Teichordnung.

Angler, die die Teichordnung verletzen oder missachten müssen das Angeln einstellen, die Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar. Dies gilt auch für Angler, die die Rutenanzahl überschreiten. Hunde sind anzuleinen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.